Förderung von Engagement in der Stadt Ludwigslust

Mit bis zu 1.500 Euro fördert die Stadt gemeinnützige Vereine, soziale Dienste und Mitgliedseinrichtungen der  freien Wohlfahrtspflege, Selbsthilfegruppen und Initiativen. Bis zum 31. März eines jeden Jahres muss der zweiseitige Antrag (beschreibbare PDF) abgegeben worden sein. Informationen, Antrag sowie Richtlinie finden Sie auf der Seite der Stadt Ludwigslust unter dem Punkt Förderung von Projekten, Maßnahmen, Initiativen im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich.

Der Bürgerfonds

Kennen Sie noch den Strategiefonds, welchen die rot-schwarze Landesregierung ins Leben gerufen hat? Dieser hat etliche Projekte in unserer Region ermöglicht und neben Gemeinden unsere Freiwilligen Feuerwehren und die Kultur- und Heimatvereine bei ihren Ideen unterstützt.

Der Bürgerfonds ist das Nachfolge-Projekt. Durch definierte Kriterien ist die Auswahl der geförderten Projekte transparent. Der Bürgerfonds beinhaltet 7,29 Millionen Euro und hat drei Schwerpunkte.

Spielplätze

Zuständiges Ressort ist das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Die Beantragung läuft dabei über das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU).

Key-Facts

  • Antragsfrist: 28. Februar für das laufende Jahr
  • Zuwendungsempfänger: Gemeinden
  • Maximalsumme der Förderung: 15.000 Euro (Mindestsumme: 2.500 Euro)

Hier finden Sie auf dem Regierungsportal weitere Informationen. Die nötigen Dokumente finden Sie nachfolgend zum Download.

Kultur

Zuständiges Ressort ist das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Die Beantragung läuft dabei über das Landesförderinstitut MV (LFI MV).

Key-Facts

  • Antragsfristen: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember
  • Zuwendungsempfänger: gemeinwohlorientierte Projekte
  • Maximalsumme der Förderung: 15.000 Euro (Mindestsumme: 1.000 Euro)

Hier finden Sie auf der Seite des LFI MV weitere Informationen. Die nötigen Dokumente finden Sie nachfolgend zum Download.

Dächer für Vereine & Einzelprojekte

Zuständiges Ressort ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport. Die Beantragung läuft dabei über das Landesamt für Gesundheit und Sport (LAGuS).

Key-Facts

  • Zuwendungsempfänger: Vereine, natürliche und juristische Personen in Einzelfällen
  • Maximalsumme der Förderung: 50.000 Euro

Hier finden Sie auf der Seite des LAGuS weitere Informationen sowie die nötigen Dokumente zum Download.

Vorhaben mit Personalausgaben sowie Vorhaben mit Ausgaben für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Instrumenten und Gebrauchsgegenständen

Vorhaben mit Ausgaben für Baumaßnahmen